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Crazy Events :: Agb
 














 
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Veranstaltungen & Künstlerservice
(Stand 01.11. 2007)


Vorbemerkung zum Sprachgebrauch:
Nach Art. 3 Abs. 2 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland sind Frauen und Männer gleichberechtigt. Alle nachfolgenden Personen- und Funktionsbezeichnungen gelten daher für Frauen und Männer in gleicher Weise.

§1.   Geltung der Geschäftsbedingungen
a. Jegliche Leistungen und Lieferungen Crazy-Events erfolgen ausschließlich unter Geltung der nachstehenden Geschäftsbedingungen.

b. Der Kunde ist mit seiner Unterschrift bzw. der telefonischen Zusage an seine Buchung bzw. Bestellung gebunden, dies gilt auch für Telefaxübermittlungen. Verträge zwischen Crazy-Events und dem Kunden kommen erst zustande und werden wirksam, wenn Crazy-Events die Buchung bzw. Bestellung des Kunden schriftlich bestätigt.


§2.   Vereinbarte Zeiten
a. Vereinbarte Zeiten (hier Fristen und Termine) sind für Crazy-Events nur dann bindend, wenn sie ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurden.

b. Verzögern sich die Leistungen Crazy-Events aufgrund höherer Gewalt oder behördlicher Einflussnahme, so ist eine Haftung durch Crazy-Events ausgeschlossen.


§3.   Mitwirkung des Auftraggebers
a. Der Auftraggeber gewährleistet während der gesamten Laufzeit des Vertrages eine ständige, kompetente und uneingeschränkte Mitwirkung, damit Crazy-Events in die Lage versetzt wird, die Veranstaltung auf aktuellem Stand und im Sinne des Auftraggebers zu realisieren.

b. Die Veranstaltertätigkeit wird nach bestem Wissen geleistet. Für die Umsetzung der Veranstaltertätigkeit durch die Künstler und die Aufnahme durch das Publikum kann der Veranstalter keine Gewähr übernehmen.


§4.   Veranstaltung
Der Kunde legt fest, wann die Veranstaltung und die Leistungen von Crazy-Events beginnen. Grundlage ist der schriftlich bestätigte Vertrag. Insbesondere ist ein bevollmächtigter und entscheidungsfähiger Vertreter des Kunden am Veranstaltungstag (beim Eintreffen der georderten Leistungen wie Personal, Künstler, Technik usw.) bereitzustellen, der diese in Empfang nimmt und mit den Örtlichkeiten vertraut macht. Ist dies nicht gegeben, so kann der Kunde für daraus entstehende Kosten haftbar gemacht werden.


§5.   Künstler und Personal
a. Geraten bestellte Künstler aufgrund höherer Gewalt oder kurzfristig angesetzter karrierefördernder Auftritte (öffentliche Medien, Staatsakte, etc.) in ernstzunehmende Interessenkonflikte, wird die Crazy-Events eine einvernehmliche Lösung herbeiführen. Selbstverständlich wird sich Crazy-Events bemühen, gleichwertigen oder ähnlichen Ersatz vorzuschlagen. Ist die Stellung gleichwertigen Ersatzes aufgrund der Einzigartigkeit des Künstlers oder seiner Darbietung nicht möglich, wird Crazy-Events alternative Vorschläge anbieten.

b. Sind durch Künstler oder Produktionspersonal Aufgaben auszuführen, die schriftlich nicht vereinbart wurden aber dennoch ausgeführt werden sollen, so behält sich Crazy-Events vor, bis zu 60% des vereinbarten Stundenhonorars bzw. der Tagespauschale pro Person und Stunde bzw. pro Person und Tagespauschale zusätzlich zu berechnen.

c. Die vom Kunden bestellten Personalteams und Künstler sind von ihm kostenfrei zu verpflegen. Beträgt der Einsatz von Personal bis zu 6 Stunden am Tag, so ist ein frei zugänglicher Bereich mit kalten Speisen und alkoholfreien Getränken bereitzustellen. Beläuft sich der Einsatz über 6 Stunden am Tag, so sind sowohl warme Speisen, als auch warme und kalte Getränke in einem frei zugänglichen Raum anzubieten. In beiden Fällen sind ausreichend Gläser bzw. Becher und Teller sowie Besteck zur Verfügung zu stellen. Es sind von Seiten des Kunden mindestens 40 Minuten für die Einnahme der Mahlzeiten zu garantieren und spätestens drei Stunden vor Einsatzende (bei Künstlern 2 Stunden vor Auftrittsbeginn, oder kurz nach Auftrittsende) zu servieren. Besondere Anforderungen der Künstler sind zu berücksichtigen.

d. Kann ein Catering vom Kunden nicht bereitgestellt werden, so werden ihm von Crazy-Events folgende Verpflegungssätze zusätzlich in Rechnung gestellt: Bei einer Präsenz bis zu 6 Stunden - für Künstler Euro 30,00, für Personal Euro 15,00. Übersteigt die Einsatzzeit 6 Stunden, fallen für Künstler Euro 50,00, für Personal Euro 25,00 an.

e. Der Kunde sorgt für einen störungsfreien Ablauf und die Sicherheit des Personals und der Künstler. Jeder Schaden an Person und Ausrüstung, der aus Fahrlässigkeit des Kunden am Personal oder Künstler mittelbar oder unmittelbar entsteht, ist vom Kunden im vollen Umfang zu ersetzen bzw. zu tragen.

f. Der Kunde verpflichtet sich, Künstler, die ihm von Crazy-Events vermittelt wurden, nicht in seine Datenbank aufzunehmen und im Folgezeitraum von zwei Jahren die entsprechenden Künstler ausschließlich über Crazy-Events zu buchen. Als Vertragsstrafe ist von einem üblichen Durchschnittshonorar des betreffenden Künstlers auszugehen.

g. Jegliche Bild- und Tonaufzeichnungen des Künstlers am Veranstaltungstag bedürfen der vorherigen schriftlichen Genehmigung durch Crazy-Events.


§6.   Eigentum
Sind dem Kunden Gegenstände zur Verfügung gestellt worden, so bleiben diese Eigentum von Crazy-Events und dürfen von ihm weder übereignet, veräußert, verpfändet, be- bzw. verarbeitet noch vermietet bzw. verliehen werden.


§7.   An- und Abreise des Personals / der Künstler
Für An- und Abreise des Personals/der Künstler werden von Crazy-Events Fahrtkosten berechnet. Bei größeren Entfernungen anfallende Fahrkilometer werden nach Aufwand für die einfache Fahrstrecke bzw. mindestens einer Bahnfahrkarte der 2. Klasse berechnet. Sonderregelungen bedürfen der Schriftform.


§8.   Angebotsausarbeitung und Bearbeitung
Das erste Angebot ist für den Besteller kostenfrei und unverbindlich. Weitergehende Beratungen, Ortsbesichtigungen, Behördengänge, welche nicht zum Auftrag führen, werden von Crazy-Events nach Wert in Rechnung gestellt, mindestens jedoch mit 3,5% des angefragten Auftragsvolumens.


§9.   Zahlungsvereinbarungen
Alle Vertragsleistungen sind spätestens am 10. Tag nach der Veranstaltung zu begleichen. Ab einem Netto-Auftragswert von Euro 5.000,00 wird vom Kunden eine Vorauszahlung von 50% zum vertraglich vereinbarten Termin verlangt, eine weitere Vorauszahlung von 25% wird bei Aufbaubeginn fällig. Nichtzahlung führt zur Einstellung der Arbeiten. Alle Preisangaben von Crazy-Events verstehen sich zuzüglich der geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.


§10.   Rücktrittsrecht
Der Kunde hat nach Auftragserteilung die Möglichkeit, bis zu 30 Tagen vor dem Termin der Leistung von Crazy-Events gegen Erstattung der bis dahin angefallenen Kosten zurückzutreten. Danach gelten folgende Rücktrittsvereinbarungen:
29. - 22. Tag vor Leistungserfüllung = 30% der Gesamtkosten
21. - 15. Tag vor Leistungserfüllung = 45% der Gesamtkosten
14. - 07. Tag vor Leistungserfüllung = 60% der Gesamtkosten
06. - 01. Tag vor Leistungserfüllung zwischen 80% und 100% der Gesamtkosten, wobei die Höhe des Prozentsatzes Verhandlungssache ist. Tritt der Kunde am Veranstaltungstag zurück, so hat er 100% der Gesamtkosten zu tragen. Als "Gesamtkosten" werden alle Kosten angesehen, die angefallen wären, wenn vom Rücktrittsrecht nicht Gebrauch gemacht worden wäre und die Veranstaltung unter den gebuchten Bedingungen hätte durchgeführt werden können.


§11.   Haftungsbeschränkung
a. Der Auftragnehmer wird den Auftrag mit Sorgfalt ausführen. Eine Haftung für Handlungen und Unterlassungen sowie für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Zweckmäßigkeit von Maßnahmen und Vorschlägen beschränkt sich auf grobes Verschulden und Vorsatz.

b. Durch uns verursachte Schäden sind mit unserer Versicherung abzurechnen und keinesfalls mit dem Betrag der Veranstaltungsrechnung zu saldieren.


§12.   Unvorhergesehenes
Im Interesse des Gelingens einer Veranstaltung weisen wir in unserem Angebot zusätzlich 10% der kalkulierten Summe als 'Unvorhergesehenes' aus. Dieser Posten wird mit dem Angebot bestätigt. Die Abrechnung erfolgt nach Ende der Veranstaltung gegen vorhandene Belege. Mehrkosten, die durch Zusatzleistungen von Crazy-Events entstehen und nicht produktionsbedingt sind, werden in vertretbarem Maß von Crazy-Events übernommen.


§13.   Schlussbestimmungen
a. Vertragsänderungen und -ergänzungen sowie mündliche Nebenabreden gelten als nicht getroffen und bedürfen grundsätzlich der Schriftform.

b. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, so wird daraus nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages hergeleitet. Die Vertragsparteien verpflichten sich vielmehr, die unwirksamen Bestimmungen durch entsprechende rechtswirksame Vereinbarungen zu ersetzen.

c. Lieferort und Gerichtsstand sind Erlangen, Sitz des Auftragnehmers.


Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma
Crazy-Events
Jens Oehmke
Kurt-Schumacher-Strasse 20
90542 Eckental